Konformitätserklärung REACH

 

Die Rauch Möbelwerke GmbH sind gemäß der REACH Verordnung ein nachgeschalteter Anwender (Produzent von Erzeugnissen).

Pflichten aufgrund der Herstellung und des Inverkehrbringens von Substanzen/Chemikalien zur Vorregistrierung und Registrierung (ECHA) treffen auf uns nicht zu. Unsere Produkte sind Erzeugnisse und daher nicht als „Stoff“ bzw. „Zubereitung“ im Sinne der REACH-Verordnung zu definieren. Somit unterliegen die Rauch Möbelwerke GmbH weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Um unseren Kunden die kontinuierliche Versorgung mit sicheren Produkten zu gewährleisten, stellen wir sicher, dass unsere Lieferanten alle Anforderungen in Bezug auf chemische Stoffe und Materialien erfüllen und die maximalen zulässigen Grenzwerte der Substanzen aus der Kandidatenliste der besorgniserregenden Stoffe (SVHC) für die Herstellung unserer Produkte einhalten.

Konformitätserklärung RoHS

 

Nach Auskunft unserer Lieferanten sind in den von uns verwendeten Materialien keine Stoffe aus der SVHC-Kandidatenliste (ECHA 219 Substanzen) enthalten, bzw. werden die maximal zulässigen Grenzwerte eingehalten. Wir haben außerdem mit unseren Lieferanten vereinbart, dass diese nur RoHS-konforme Produkte an uns liefern.

 

Gerne bestätigen wir Ihnen, dass unsere Produkte konform mit den jeweils gültigen REACH- und RoHS Richtlinien sind und entsprechend produziert werden.

Kennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)

 

Mit kennzeichnungspflichtigen Stoffen bezogene Möbel sind am Produkt mit einem Textilkennzeichnungsetikett versehen. Kunstleder sind von der Textilkennzeichnung ausgenommen.