EUTR European Timber Regulation

 

EU Verordnung Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen.

 

Die Rauch Möbelwerke treten im Sinne der EUTR als Händler auf. Die eingekauften Hölzer und Holzwerkstoffe stammen aus Deutschland, der EU oder wurden bereits durch einen anderen Marktteilnehmer in der EU legal in den Verkehr gebracht.

 

Im Falle von Erle-Massivhölzern nehmen die Rauch Möbelwerke den Status des Marktteilnehmers ein, da der Ursprungsort des Holzes außerhalb der EU liegt und ein Direktimport stattfindet. Die entsprechende Meldung beim BLE (Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung) ist erfolgt, es wurde ein DDS-System etabliert.

 

Anmerkung: Gegenüber dem Möbelhandel besteht in Verbindung mit der EUTR generell keine Auskunftsplicht.